Am 11. Juli hatte ich bereits folgenden Artikel zur neuen Google Plus Plattform verfasst: Google Mail und Google Plus – Einladungen im Doppelpack und mehr. Dort gab es auch unter anderem einen Link zur Beschreibung, wie man den Google +1 Button im Blog einbindet.

Da direkt von Anfang an ordentlich auf den Google-Plus-Zug mit aufgesprungen wurde, viele Einladungen zur neuen Social-Media-Plattform rausgingen und die +1-Buttons in Blogs auf einmal wie Pilze aus dem Boden schossen, muss allerdings auch gesagt werden, dass es mit dem einbinden des +1 Buttons an sich noch nicht getan ist.
Wie auch schon bei dem “I like” oder “Empfehlen” Button von Facebook, wird auch hier eine Verknüpfung mit seinem Account hergestellt und Daten an den Datenriesen übertragen. Welche und wieviele Daten an Google übertragen werden, ist nicht genau bekannt. Was aber bekannt ist, ist, dass ein solcher Dienst im Impressum angegeben werden sollte, damit man seine Angriffsfläche für eventuelle Abmahnungsanwälte minimiert.
Wer also den Google +1 Button bereits eingebunden hat, oder aber einbinden will und auf der sicheren Seite sein möchte, sollte bei spreerecht.de vorbeischauen. Dort gibt es Erklärungen zum rechtlichen Risiko wie auch ein Muster für die Datenschutzerklärung.
(Alex)
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